Solidaritätszuschlag-Rechner — Freigrenze, Milderungszone & Regelsatz
Festgesetzte Jahres-Einkommensteuer eingeben, Veranlagungsart wählen — der Rechner zeigt sofort, ob Sie in der Freigrenze, der Milderungszone oder der Regelzone liegen, und berechnet den Soli-Betrag nach § 3 und § 4 SolZG 1995.
Werte eingeben
Veranlagungsart wählen, festgesetzte Einkommensteuer eintragen — Ergebnis erscheint sofort.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995). Seit 2021 gilt eine deutlich angehobene Freigrenze: Unterhalb eines bestimmten ESt-Betrags fällt kein Soli an, darüber greift zunächst eine Milderungszone mit reduziertem Satz, bevor ab einer höheren Schwelle die vollen 5,5 % der Bemessungsgrundlage erhoben werden. Grund- und Splittingtabelle haben unterschiedliche Freigrenzen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen (§ 32d Abs. 3/4 EStG), wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze und ohne Milderungszone mit vollen 5,5 % erhoben — dieser Rechner bildet ausschließlich den Soli auf die veranlagte Einkommensteuer ab.
- Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt und hat keinen Einfluss auf die Soli-Berechnung.
- Grundlage ist die bereits festgesetzte Einkommensteuer — dieser Rechner ermittelt keine Einkommensteuer aus Bruttoeinkommen.
- Das Gesetz sieht eine Abrundung auf volle Cent vor; bei sehr großen oder sehr kleinen Beträgen sind zusätzlich Rundungsdifferenzen durch die Fließkomma-Arithmetik des Browsers möglich.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.